Die Pfarrer*innen der reformierten Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen begleiten Menschen in der Zeit des Abschieds von einem geliebten Menschen. Auf Wunsch besuchen sie gerne Sterbende und ihre Angehörigen zu Hause oder im Spital.
Bei einem Todesfall rufen Sie bitte zuerst einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die den Tod feststellt. Dann nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Gemeindeverwaltung:
Oberwil: 061 405 44 44
Therwil: 061 725 21 21
Ettingen: 061 726 89 89
Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Wegleitungen und Merkblätter für alles, was mit dem Todesfall zusammenhängt. Die Gemeindeverwaltung vermittelt auch den Kontakt mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer, um die Abdankungsfeier vorzubereiten.
Im Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, bei dem in der Regel die engsten Angehörigen dabei sind, wird die Abdankungsfeier gemeinsam vorbereitet. Der Ablauf der Feier wird besprochen, die Musik wird geplant und der Lebenslauf der oder des Verstorbenen wird thematisiert, auch in welcher Form er in der Abdankungsfeier vorkommen soll. Hier gibt es Raum für alles, was beim Abschiednehmen hilft.
In der Regel besucht die Pfarrerin oder der Pfarrer einige Zeit nach der Abdankung die Hinterbliebenen nochmals. Und auch auf dem weiteren Weg des Abschieds sind die Mitarbeitenden der Kirchgemeinde für die Hinterbliebenen da und unterstützen sie auf ihrem Weg.
Bestattung von Nicht-Kirchen-Mitgliedern
Menschen, die keiner Landeskirche angehören, können dennoch nach Absprache durch die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer kirchlich bestattet werden. Dabei ist zu beachten: Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat damit zum Ausdruck gebracht, dass sie oder er keine Amtshandlungen durch die Kirche mehr wünscht. Dieser Wunsch ist grundsätzlich zu respektieren. Dennoch kann es für Angehörige wichtig sein, dass der oder die Verstorbene durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer beerdigt wird. Die Kontaktaufnahme und ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer können hier Klarheit schaffen.
Bei der Bestattung von Menschen, die keiner Landeskirche angehören, fallen für den Einsatz von Pfarrerin oder Pfarrer, Sigristendienst, Orgeldienst und Raumbenutzung Gebühren an.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine kirchliche Bestattung konfessionsloser Menschen besteht nicht.