Und plötzlich ist alles anders. Sie haben einen Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. Oder jemand, der Ihnen nah ist, liegt im Sterben, und Sie wünschen sich Begleitung für den letzten Weg. Oder Sie möchten frühzeitig planen, wie Ihre eigene Beerdigung aussehen soll.
Die Pfarrer:innen der reformierten Kirchgemeinde Oberwil-Therwil-Ettingen begleiten Menschen in der Zeit des Abschieds. Auf Wunsch besuchen sie gerne Sterbende und ihre Angehörigen zu Hause oder im Spital. Auch wenn Sie sich mit dem Gedanken des assistierten Suizids tragen, oder assistierter Suizid für einen Angehörigen oder eine Angehörige von Ihnen ein Thema ist, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Bei einem Todesfall rufen Sie bitte zuerst einen Arzt oder eine Ärztin, der oder die den Tod feststellt. Dann nehmen Sie Kontakt auf mit Ihrer Gemeindeverwaltung:
Oberwil: 061 405 44 44
Therwil: 061 725 21 21
Ettingen: 061 726 89 89
Auf der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Wegleitungen und Merkblätter für alles, was mit dem Todesfall zusammenhängt. Die Gemeindeverwaltung vermittelt auch den Kontakt mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer, um die Abdankungsfeier vorzubereiten.
Im Trauergespräch bereitet die Pfarrerin oder der Pfarrer mit Ihnen gemeinsam die Abdankungsfeier vor. Wir besprechen den Ablauf der Feier, planen die Musik und reden über den Lebenslauf des oder der Verstorbenen – auch, in welcher Form er in der Abdankungsfeier vorkommen soll. Es ist uns ein grosses Anliegen, die Feier so zu gestalten, dass Sie Ihnen beim Abschiednehmen hilft. Gerne begleiten wir Sie in den Kantonen Basel-Land und Basel-Stadt auch zu einer Beisetzung im Fluss oder im Wald.
Auch in der Zeit nach dem Abschiednehmen sind wir als Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die anderen Mitarbeitenden der Kirchgemeinde für Sie als Hinterbliebene da und unterstützen Sie auf Ihrem Weg.
Bestattung von Menschen, die keiner der drei Landeskirchen angehören
Grundsätzlich werden von uns Menschen bestattet, die einer der drei Landeskirchen angehören (reformierte Kirche, römisch-katholische Kirche, christkatholische Kirche).
Auch Menschen, die keiner der drei Landeskirchen angehören, können nach Absprache kirchlich bestattet werden. Dabei ist zu beachten: Wer keiner der Landeskirchen angehört, bringt damit zum Ausdruck, dass sie oder er keine Amtshandlungen durch die Kirche wünscht. Dieser Wunsch ist grundsätzlich zu respektieren. Dennoch kann es für Angehörige wichtig sein, dass der oder die Verstorbene durch eine Pfarrerin oder einen Pfarrer beerdigt wird. Die Kontaktaufnahme und ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer kann hier Klarheit schaffen.
Die Bestattung wird durch die Kirchensteuern der Kirchenmitglieder finanziert. Deshalb legt die Kirchgemeindeordnung fest, dass bei der Bestattung von Menschen, die keiner der Landeskirchen angehören, eine Gebühr zu entrichten ist. Diese beträgt für Angehörige, die einer Landeskirche angehören, CHF 700.-, für alle anderen CHF 1’400.-. Darin sind alle Kosten enthalten, die bei der kirchlichen Abdankung anfallen.
Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine kirchliche Bestattung von Menschen, die keiner Landeskirche angehören, besteht nicht.